| Im Mietpreis enthalten sind die Verbrauchskosten für Energie und Wasser. |
| In der Mietzeit anfallende Gesprächsgebühren für ein ggf. in der Ferienwohnung befindliches Telefon werden dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt. Mit der Nutzung des Telefons erklärt sich der Mieter mit einer Speicherung seiner Telefonate im Einzelgebührennachweis der Deutschen Telekom einverstanden. Der Mieter verantwortet die rechtskonforme Nutzung eines evtl. überlassenen Internetzuganges während der Mietzeit. |
| Die Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern erfolgt je Wohnung nach individuellen Regelungen (siehe Seite "Zeiten + Preise"). Der Mieter trägt aus hygienischen Gründen dafür Sorge, dass Betten nur in bezogenem Zustand benutzt werden. |
| Der Mieter kann neben der Ferienwohnung auch eine Terrasse mit Gartenmöbeln sowie einen zur Ferienwohnung gehörigen Gartenanteil nutzen. Hierbei dürfen die Gäste der Nachbarwohnungen nicht beeinträchtigt werden. |
| Die Ferienwohnung nebst Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Dem/der Hausverwalter/in ist während der Mietzeit in dringenden Fällen Zutritt zur Ferienwohnung zu gewähren. Die Reinigung der Ferienwohnung ist während der Mietzeit vom Mieter selbst vorzunehmen. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung besenrein zu übergeben. Im übrigen gilt die in der Ferienwohnung ausgehängte Hausordnung. |
| Der Mieter darf nur den im Mietvertrag aufgeführten Personen Unterkunft gewähren. Minderjährigen Personen wird nur in Begleitung Erwachsener Aufenthalt gewährt. Haustiere sind in Wohnung 1 und 5 nicht gestattet, für Wohnung 2,3,4,6 nur auf Vereinbarung. Eine Untervermietung der Ferienwohnung durch den Mieter ist nicht gestattet! |
| Die Vermietung erfolgt für einen privaten Wohnungseigentümer. Die Vermittlerin erklärt, von diesen Eigentümern zum Abschluss dieses Mietvertrages bevollmächtigt zu sein und weist dies dem Mieter auf Anforderung nach. Die Benutzung der Ferienwohnung und der dazugehörigen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Regressansprüche des Mieters aus der Mietsache richten sich grundsätzlich gegen die Wohnungseigentümer als Vertragspartner. Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden. |
| Der Mieter verpflichtet sich, eventuell während seiner Mietzeit in der Wohnung durch ihn verursachte Schäden unverzüglich an die Hausverwalterin zu melden und zu ersetzen. Der Mieter haftet auch bei leichter Fahrlässigkeit sowie persönlich auch für Schäden, die durch seine mitreisenden Personen verursacht worden sind. |
| Vor Ort ist eine Kaution von 100 Euro bei der Hausverwalterin zu hinterlegen. Diese Kaution wird bei der Abreise zurückgezahlt, soweit keine Schäden in oder an unserem Objekt vorliegen. Eventuell höhere Schadenersatzansprüche werden durch die Einbehaltung der Kaution nicht gegenstandslos. |
| Als Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen vereinbart. |
| Die evtl. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bewirkt nicht die Ungültigkeit des gesamten Mietvertrages. |